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  • Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei

    Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
    eine grafische Darstellung des UniMaps-Logos auf dem Lageplan der Uni Bielefeld
    © Universität Bielefeld

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Bielefeld ist bemüht, ihre Website, Mobile Apps und Online-Angebote unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Android-App UniMaps gemäß BITV NRW.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Android App ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 und nach WCAG 2.1 Level AA vollständig vereinbar.

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der Universität Bielefeld

Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB)

Die ZAB ist die zentrale Anlaufstelle rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.

Die ZAB bietet Expertise

  • in barrierefreier und diversitätssensibler Hochschulentwicklung
  • in digitaler Barrierefreiheit
  • für Studieninteressierte, Studierende und Lehrende zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte zur Beschäftigung mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

https://uni-bielefeld.de/barrierefrei

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.09.2020 erstellt. Zuletzt geprüft am 30.01.2024.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

 

Kontakt und Feedback zur Barrierefreiheit:

Universität Bielefeld
Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB)
Universitätsstr. 25
33615 Bielefeld

E-Mail: unimaps@uni-bielefeld.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag (PDF) aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Kontakt Ombudsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf


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