zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search
  • Kosten & Finanzierung

    durch Geldscheine wird Licht geschienen
    © Universität Bielefeld

Kosten & Finanzierung

Miete, Bücher, Sozialbeitrag – Studieren kostet Geld, auch wenn Sie sich auf viele Ermäßigungen freuen dürfen. Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie sich das Studium finanzieren können: von einem Stipendium über den klassischen Nebenjob bis hin zum BAföG oder Studienkredit.


Finanzierungsmöglichkeiten

Deutschlandstipendium

Im Rahmen des bundesweiten Stipendienprogramms vergibt die Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit dem Studienfonds OWL das Deutschlandstipendium für begabte und leistungsstarke Studierende. Neben der Auszeichnung von Leistung sowie sozialem Engagement sollen bei diesem Förderinstrument auch die besonderen sozialen, familiären und persönliche Umstände der Studierenden Berücksichtigung finden.

Die Dauer der Förderung ist auf zwei Studienjahre ausgelegt und kann noch um ein Jahr verlängert werden. Nach einem Jahr ist eine Leistungsüberprüfung erforderlich. Die Förderung beginnt immer zum Wintersemester.

Das Stipendium wird einkommens- und bafögunabhängig gezahlt. Eine Doppelförderung, sprich der gleichzeitige Erhalt eines weiteren Stipendiums von einer anderen Fördereinrichtung ist zum Teil ausgeschlossen.

Jedes Deutschlandstipendium wird monatlich zur einen Hälfte mit 150 Euro durch Mittel des Bundes und zur anderen Hälfte mit durch den Studienfonds OWL eingeworbenen Spendengeldern finanziert, sodass die geförderten Studierenden ein Stipendium in Höhe von monatlich 300 Euro (3.600 €/Jahr) erhalten.

Neben der finanziellen Förderung umfassen die vom Studienfonds OWL vergebenen Stipendien ein besonders umfangreiches ideelles Förderprogramm mit Workshops, Unternehmensbesichtigungen, Mentoring und kulturellen Veranstaltungen.

 

OWL Sozialstipendium

Stipendien, die aufgrund finanzieller oder persönlicher Bedürftigkeit vergeben werden, betragen 1.800 Euro pro Jahr. Den Stipendiat*innen wird monatlich eine Förderrate von jeweils 150 Euro ausgezahlt. Dieser Betrag setzt sich zu 100% aus privaten Fördergeldern zusammen, die der Studienfonds OWL eingeworben hat. Eine Aufstockung durch Bundesmittel findet nicht statt.

Die Förderung beginnt jeweils zum Winter- oder Sommersemester und kann verlängert werden. Studierende, die in diesem Programm unterstützt werden, erhalten ebenfalls eine umfangreiche ideelle Förderung und profitieren vom großen Stipendiaten-Förderer-Netzwerk.

Ziel des Sozialstipendiums ist es, Studierende, die sich in einer besonderen finanziellen oder persönlichen Bedürftigkeit bzw. Notlage befinden, welche die Aufnahme oder Weiterführung des Studiums gefährdet, zu unterstützen.

 

Herausragende Leistungen im Studium und gesellschaftliches Engagement – das sind schon einmal gute Voraussetzungen für ein Stipendium. Neben der finanziellen spielt bei einem Stipendium auch die ideelle Förderung eine Rolle. Es kann außerdem eine wichtige Starthilfe fürs spätere Berufsleben sein.

In Deutschland vergeben 13 Begabtenförderungswerke Stipendien an Studierende und Promovierende. Finanzielle Mittel erhalten sie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Es gibt drei grundsätzliche Auswahlkriterien, die bei der Vergabe eines Stipendiums eine Rolle spielen:

  • Gute bis überdurchschnittliche Leistungen im Studium
  • Gesellschaftspolitisches oder soziales Engagement
  • Persönlichkeitsprofil

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie die jeweiligen Vertrauensdozent*innen.

Neben den großen Begabtenförderungswerken gibt es viele kleinere Stiftungen, die Studierende nach unterschiedlichen Kriterien, etwa Universität und Fachrichtung, fördern. Eine Förderung kann zum Beispiel aus Vollstipendien, Einmalzahlungen oder finanzieller Unterstützung von Auslandsaufenthalten bestehen.

Auf den Seiten stipendiumplus.de und stiftungen.org finden Sie weitere Informationen rund um Bewerbungsvoraussetzungen und Unterstützungen zur Studienfinanzierung durch Begabtenförderungswerke und Stiftungen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, regelt die finanzielle Unterstützung Studierender durch den Staat im In- und Ausland. Studieren Sie an der Uni Bielefeld, ist das Studierendenwerk Bielefeld für Ihren Antrag zuständig. Dort beantragen Sie Ihren BAföG und, wenn Sie ein Auslandssemester planen, Ihren Auslands-BAföG. Die Zuständigkeit für die Förderung eines Auslandsstudiums erfahren Sie beim Studierendenwerk.

Den Antrag stellen Sie entweder online oder in Papierform. Vordrucke können Sie sich beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes abholen. Nachdem Sie Ihren Antrag beim Studierendenwerk eingereicht haben, wird Ihr individueller Bedarf ermittelt. Die Hälfte des BAföG ist ein Zuschuss für Ihr Studium, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf die individuelle Förderung der Ausbildung, also Ihres Studiums.

Das BAföG wird in der Regel für zwei Semester bewilligt. Wenn Sie nach dieser Zeit erneut BAföG beantragen und eine Zahlungslücke vermeiden willst, sollten Sie Ihren Weiterförderungsantrag schon drei Monate vor Ablauf eines Bewilligungszeitraumes stellen.

Informationen zu Antragsterminen, Formularen und Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen geleistet. Dies gilt auch für Zeiten der Weiterförderung nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer. Der Darlehensanteil ist nicht zu verzinsen. Also: Auch wenn Sie kein reguläres BAföG mehr erhalten, zum Beispiel weil Ihre Förderungshöchstdauer überschritten ist, besteht die Möglichkeit, finanzielle Hilfe für den Studienabschluss zu bekommen.

BAföG-Studienabschlussförderung

Während der Prüfungszeit kann eine Studienabschlusshilfe in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt werden, wenn spätestens innerhalb von vier Semestern nach Ablauf der Förderungszeit die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb einer Zeit von bis zu 12 Monaten abgeschlossen werden kann (§ 15 Abs. 3 a i. V. m. § 17 Abs. 3 BAföG). Das gilt auch, wenn eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen ist. Auch hier die Voraussetzung: Die Ausbildung kann innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Verzinsliche Bankdarlehen werden außerdem zur Verfügung gestellt für Zweitausbildungen (Zweitstudium, Zusatz- oder Ergänzungsstudium), wenn hier in Ausnahmefällen noch eine Förderung möglich ist (§ 7 Abs. 2 i. V. m. § 17 Abs. 3 BAföG).

Auch für Zeiten der Studienverlängerung, verursacht durch den zweiten Abbruch des zunächst betriebenen Studiums oder eines zweiten Fachrichtungswechsels, können Sie ein verzinsliches Bankdarlehen erhalten (§ 7 Abs. 3 i. V. m. § 17 Abs. 3 BAföG).

Mehr Informationen gibt es auf der Seite bafög.de.

KfW-Studienkredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, wird von der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern getragen. Der KfW-Studienkredit hilft Ihnen, Ihre Lebenshaltungskosten im Erststudium zu finanzieren – unabhängig vom eigenen Einkommen und dem Ihrer Eltern. Einen Antrag stellen dürfen alle 18- bis 44-jährigen Teilzeit-, Vollzeit- und berufsbegleitend Studierende, die in Deutschland gemeldet und an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland eingeschrieben sind. Förderungsfähig sind deutsche und EU-Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige und Bildungsinländer*innen. Neben Erst- und Zweitstudien können auch Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Promotionsstudiengänge gefördert werden. Sie können das Darlehen für ein Studienfach beantragen, auch wenn Sie mehrere Fächer parallel studieren. Ausgezahlt werden monatliche Beträge zwischen 100 und 650 Euro. Die Auszahlungsphase ist altersabhängig, liegt aber in der Regel zwischen sechs und 14 Semestern. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht nicht.

Bildungskredit

Sie befinden sich schon in der Endphase Ihres Studiums? Dann kann der Bildungskredit das Richtige für Sie sein. Er wird vom Bundesverwaltungsamt, kurz BVA, in Zusammenarbeit mit der KfW-Förderbank angeboten. Das Kreditvolumen beträgt höchstens 7.200 Euro, wird längstens für zwei Jahre und in Raten bis zu 300 Euro monatlich ausgezahlt.

Daka-Darlehen

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V., kurz Daka, besteht aus den zwölf Studierendenwerken Nordrhein-Westfalens. Der gemeinnützige Verein unterstützt Studierende in jeder Studienphase durch einen zinslosen Kredit. Wollen Sie einen Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes auf eine Finanzhilfe angewiesen sind. Außerdem müssen Sie eine Bürger*in stellen können, also jemanden, die oder der verbindlich für die Rückzahlung des Darlehens aufkommt, wenn Sie es nicht können. Das Daka-Darlehen darf den Betrag von 12.000 Euro nicht überschreiten. Er ist zwar zinslos, fünf Prozent der Darlehenssumme werden aber zur Deckung der bei der Daka entstehenden Verwaltungskosten einbehalten. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht nicht.

 

AStA-Sozialdarlehen

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Bielefeld vergibt auf Grundlage der Sozialdarlehensordnung (SDO) von 2008 das sogenannte Sozialdarlehen, das einmalig ausgezahlt wird. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf höchstens 600 Euro (§ 8 Abs. 1 SDO). Das Darlehen ist für Studierende bestimmt, die vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (§ 8 SDO). Die Entscheidung über die Vergabe richtet sich also danach, ob die Auszahlung wegen des Bestehens einer dringenden Verbindlichkeit erforderlich ist (§ 8 Abs. 1 SDO). Bei der Sozialdarlehensberatung des AStA erfahren Sie, wie Sie einen Antrag stellen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

 

Weitere Studienkredite

Neben den staatlichen gibt es auch private Kreditinstitute, die Sie bei Ihrer Studienfinanzierung unterstützen können. Im CHE-Studienkredit-Test 2017, herausgegeben vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), finden Sie einen Vergleich aktueller Studienkredite und viele weitere wichtige Informationen. Eine Kurzdarstellung wie auch die umfassende Version gibt es online.

 

Die staatliche Sozialleistung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Wohngeld. Informationen erhalten Sie beim Familienservice und bei der Sozialberatung des AStA an der Uni Bielefeld, dem Sozialamt und Jobcenter Arbeitplus Bielefeld.


  • Details Unihalle
    © Universität Bielefeld
  • Studentin an Laptop
    © Universität Bielefeld

    Career Service Portal

    Mit einem Nebenjob können Sie nicht nur Ihr Studium finanzieren, sondern auch Praxiserfahrung passend zu Ihrer Studienrichtung sammeln – zum Beispiel als studentische Hilfskraft an der Uni Bielefeld.

  • Unihalle
    © Universität Bielefeld

    Internationale Studierende

    Kosten & Finanzierungsmöglichkeiten für internationale Studierende

Zum Seitenanfang
Chat Icon
Chat Icon